Zentrale Bedeutung der Schuldenbremse

Zum Vorschlag, die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz auszusetzen, erinnert der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, an deren zentrale Bedeutung und macht deutlich, dass diese nicht zur Disposition stehen darf.

„Alle Schulden, die wir heute machen, belasten künftige Generationen, die das geliehene Geld mit Zinsen zurückzahlen müssen. Ein Aussetzen der Schuldenbremse wäre ein empfindlicher Angriff auf die Geldbeutel junger, nachfolgender Generationen. Der Staat muss auch in Zukunft handlungsfähig bleiben. Auch er kann insolvent gehen, auch ihm sind Grenzen gesetzt. Alles staatliche Geld, das in der aktuellen pandemiebedingten Ausnahmesituation aus noch so gutem Grund in großem Umfang ausgegeben wird, wird aus den Einkommen der Bürger durch Steuern und Abgaben jetzt und in der Zukunft finanziert. Deshalb ist zu Recht verfassungsrechtlich explizit vorgeschrieben, dass für diese Schulden eine ‚entsprechende Tilgungsregelung‘ vorzusehen ist. Hiervon soll bewusst eine disziplinierende Wirkung ausgehen. Nur weil wir vor der Pandemie die Schuldenbremse eingehalten haben, können wir jetzt die zahllosen Rettungs- und Überbrückungsmaßnahmen überhaupt leisten.

Bei aller Unterstützung sinnvoller schuldenfinanzierter Maßnahmen mahnt Baldauf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an. „Die Sanierung der Haushalte ist Pflicht, sobald die Wirtschaft wieder Wachstumsergebnisse erzielt. Nur mit der Schuldenbremse können wir dauerhaft die Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und damit die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben gewährleisten.“