Folgende aktuellen Bestimmungen gelten:
Da bereits die bisherigen Maßnahmen dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z.B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.